c. Relation des Urteils oder Bestimmung der Beziehung
§ 62
Durch das qualitative und quantitative Urteil ist sowohl Subjekt als Prädikat in allen Bestimmungen des Begriffs gesetzt worden, hierdurch der Begriff an sich vorhanden, und das Urteil enthält jetzt eine Beziehung des Daseienden auf den Begriff. Dies eigentliche Urteil ist 1. kategorisch. Weil jene Beziehung des Begriffs auf das Dasein aber nur erst ein innerlicher Zusammenhang ist, ist das kategorische Urteil zugleich nur assertorisch.
§ 63
2. Das hypothetische Urteil, "wenn a ist, so ist b", spricht den Zusammenhang als solchen aus, also ohne Versicherung oder Assertion des Daseins, wodurch es problematisch ist.
§ 64
3. Das disjunktive Urteil, "a ist entweder b oder c oder d", enthält im Prädikate die Allgemeinheit und die Besonderung derselben. Das Subjekt ist auf diese Bestimmungen ebensosehr als Allgemeines bezogen, als diese auch einander ausschließen und dem Subjekte nur eine derselben zukommen kann. Dies Urteil ist apodiktisch.
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