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Georg
Wilhelm Friedrich
Hegel

Nürnberger Schriften

I. Texte zur Philosophischen Propädeutik

1.Philosophische Enzyklopädie
für die Oberklasse
(1808 ff.)

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III. Schluß

§ 65

Der Schluß ist die Darstellung des Begriffs in seinen Momenten. Einzelheit, Besonderheit und Allgemeinheit sind darinnen sowohl als Momente unterschieden, als auch die Extreme durch die Mitte, die ihre Einheit ist, zusammengeschlossen.

§ 66

Der Schluß ist
1. zunächst die Zusammenschließung der Einzelheit und Allgemeinheit durch die Besonderheit als die Mitte.
Der Sinn dieses Schlusses ist:
 a) das Einzelne ist durch seine Bestimmtheit ein Allgemeines oder hat Dasein überhaupt;
 b) das Einzelne hat durch seine unmittelbare Bestimmtheit noch eine andere Bestimmtheit, welche jene in sich schließt.

§ 67

Die Form dieses Schlusses, E - B - A  ist die allgemeine Regel der Subsumtion eines bestimmten Inhalts unter eine allgemeine Bestimmung. Wenn diese, wie in identischen Sätzen, dem Inhalte nach nicht allgemeiner ist als diejenige, von der sie unmittelbar prädiziert wird, so hat sie doch die Form der Allgemeinheit als Prädikat gegen die andere als Subjekt.

§ 68

In quantitativen Bestimmungen haben die Momente des Schlusses kein Verhältnis der Form zueinander, sondern das der Gleichheit. Der mathematische Schluß heißt deswegen: Was einem Dritten gleich ist, ist unter sich gleich.

§ 69

Die Schlüsse, welche Stellung auch die in ihnen enthaltenen Momente haben mögen, sind auf die oben angegebene Form zurückzubringen, welche die allgemeine Regel aller Schlüsse ist.

§ 70

Im Schluß, nach seinen bestimmten Momenten betrachtet, ist die Mitte die Besonderheit, eine Bestimmtheit, deren Mehrheit das Einzelne als Konkretes in sich enthält, das somit auch mit anderen allgemeinen Bestimmungen zusammengeschlossen werden kann, die sich gegenseitig einschränken und selbst aufheben können.
- Ebenso ist das Besondere für sich auf andere allgemeine Bestimmungen beziehbar. Umgekehrt faßt das Allgemeine andere Bestimmtheiten und somit auch andere Einzelheiten in sich. Folglich sind hier das zusammengeschlossene Einzelne und Allgemeine ein zufälliger Inhalt füreinander.

§ 71

In Ansehung der Beziehung der Momente sind in dem Schlusse zwei unmittelbare Beziehungen oder Urteile, nämlich die des Einzelnen auf das Besondere und die des Besonderen auf das Allgemeine, und eine vermittelte Beziehung: der Schlußsatz.
Weil nur die vermittelte die Einheit der Zusammengeschlossenen und dadurch der Form nach die Notwendigkeit ihrer Beziehung enthält, so müssen die beiden unmittelbaren Beziehungen gleichfalls als Vermittlungen dargestellt werden.
Geschieht dies aber durch dieselbe Art des Schlusses, so entsteht der Fortgang ins schlecht Unendliche, indem jeder solcher eingeschobenen Schlüsse denselben Mangel hat.

§ 72

Die unmittelbaren Beziehungen des Einzelnen auf das Besondere und die des Besonderen auf das Allgemeine müssen daher zuvor nach der allgemeinen Form des Schlusses überhaupt, aber durch eine andere Bestimmtheit der Mitte vermittelt werden.
2. Der zweite allgemeine Schluß ist daher, daß das Besondere mit dem Allgemeinen durch die Einzelheit zusammengeschlossen wird.
- Das Einzelne aber als Daseiendes muß, insofern es Mitte sein soll, Allheit sein: Schluß durch Induktion.
Die Induktion kann, weil das daseiende Einzelne der freien Zufälligkeit angehört, nicht vollständig werden, und dieser Schluß bleibt daher insofern unvollkommen, so wie er auch keine innere Notwendigkeit enthält.

§ 73

Die Einzelheit als Mitte aber, insofern sie allgemeines Moment des Begriffs ist, schließt das Besondere und Allgemeine auf wahrhafte Weise zusammen. Sie ist die negative Einheit, in welcher als Werden und Tätigkeit die Besonderheit als unterschiedene Mannigfaltigkeit und Bedingung des Daseins in eins zusammengefaßt und zur einfachen allgemeinen Einheit erhoben worden oder umgekehrt das Allgemeine vereinzelt und in die Mannigfaltigkeit des Daseins getreten ist.

§ 74

3. Endlich muß die Beziehung der Einzelheit auf die Besonderheit vermittelt werden, wozu das Allgemeine vorhanden ist:
Schluß der Analogie.
In diesem Schluß hat die Mitte gegen das Extrem der Besonderheit die Bestimmung der Einzelheit und zerfällt in Einzelnes und Allgemeines, da das, was nur von Einzelnem gilt, allgemein genommen wird.
Dieser Schluß enthält also eigentlich vier Bestimmungen (quaternio terminorum) und ist daher mangelhaft.

§ 75

Die Allgemeinheit aber als wahrhafte Mitte ist die innere Natur und der ganze Begriff, in welchem die negative Einheit, die Subjektivität sowie die Objektivität, der Inhalt und die Besonderheit des Daseins sich durchdringen und welche der absolute Grund und Zusammenhang des Insichseins und des Daseins ist.

§ 76

Der erste Schluß, E - B - A, der Vermittlung der Einzelheit und Allgemeinheit durch die Besonderheit, setzt die beiden folgenden, durch welche seine beiden unmittelbaren Beziehungen vermittelt werden, voraus. Umgekehrt aber setzen diese beiden sich gegenseitig und ebenso den ersten voraus. Das Unmittelbare fordert die Vermittlung und geht nur aus ihr hervor, so wie umgekehrt die Vermittlung aus dem Unmittelbaren hervorgeht. Jene Schlüsse machen einen Kreis der gegenseitigen Voraussetzung aus, der als Ganzes sich mit sich selbst bindet und in der einfachen Vermittlung, die ebenso unmittelbar ist, sich als in dem Mittelpunkte zusammenfaßt.

§ 77

Dies Ganze der sich selbst gegenseitig voraussetzenden Vermittlung, die eben darin einfache Unmittelbarkeit ist, bringt ein Dasein hervor, welches jene Ursache und deren Tätigkeit zu ihrer Voraussetzung hat, aber umgekehrt ist das Hervorgebrachte ebensosehr Grund der Tätigkeit und des Hervorbringens selbst. Diese Vermittlung ist daher weder ein Übergehen wie das Werden des Seins überhaupt, worin das Übergehende in seinem Entgegengesetzten sich verliert; noch ist es ein Hervorbringen wie das Erscheinen des Grundes, das nur unmittelbar ist, oder die Äußerung der Kraft, deren Tätigkeit bedingt ist; noch ein Wirken wie das der Ursache, deren Tätigkeit in der Wirkung verschwindet.

§ 78

A. Der Zweck, näher betrachtet, ist der reale und sich selbst realisierende Begriff, als Ganzes wie in seinen Teilen, der ganze Schluß. Er ist zunächst als das Subjektive der ganze Schluß, nämlich
1. das unmittelbare, in sich seiende Allgemeine, das sich
2. selbst bestimmt oder besondert und
3. sich zum Außersichgehen, zum Dasein treibt.

§ 79

B. Die Realisierung des Zweckes ist ebenso der ganze Schluß. Diese Vermittlung ist
1. tätiger Zweck als wirkende Ursache, aber
2. durch ein Mittel, das einesteils dem Subjektiven angehört, von der Tätigkeit mit dem Zwecke in Verbindung gebracht wird, andernteils dem Dasein oder der Objektivität angehört und von der Tätigkeit mit dieser Objektivität in Verbindung gebracht wird;
3. wirkt die Tätigkeit auf das unmittelbare Dasein und gibt durch dessen Aufheben sich selbst eine vermittelte, hervorgebrachte Objektivität.

§ 80

C. Diese, der erfüllte Zweck, stellt die Vermittlung durch das Allgemeine dar. Er ist ein Äußerliches, welches einerseits Produkt, andererseits Grund des Hervorbringens ist. In demselben ist hiermit das Wirkende ebensosehr außer sich gekommen und in sein Entgegengesetztes übergegangen, als es auch aus der vermittelnden Tätigkeit in sich zurückgekehrt ist und in seinem Anderssein nur sich selbst gefunden hat.

§ 81

Insofern der Zweck als tätige Ursache Mittel und Produkt in der Existenz auseinanderfallen läßt, das Mittel also nicht den Zweck, das Produkt nicht die Tätigkeit an ihm selbst hat, ist die Zweckmäßigkeit bloß eine äußerliche, und relativ ist sie überhaupt, insofern der Zweck selbst von einem untergeordneten Inhalt ist und dasjenige, was Mittel für ihn ist, nur nach irgendeiner Seite diese Beziehung auf ihn hat.

§ 82

Der Zweck des Existierenden ist dasjenige, was es an sich und in Wahrheit oder sein Begriff ist. Die relative Zweckmäßigkeit, welche nur irgendeine Bestimmtheit desselben zur Rücksicht hat, erschöpft daher seinen Begriff nicht.

§ 83

Die innere Zweckmäßigkeit ist die, daß etwas an sich selbst gegenseitig ebensosehr Zweck als Mittel, sein eigenes Produkt und dies Produkt das Produzierende selbst ist. Ein solches ist Selbstzweck.

 

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