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Georg
Wilhelm Friedrich
Hegel

Nürnberger Schriften

I. Texte zur Philosophischen Propädeutik

1.Philosophische Enzyklopädie
für die Oberklasse
(1808 ff.)

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III. Das Denken

§ 163

Das Denken ist die Tätigkeit des Geistes in seiner unabhängigen, sich selbst gleichen Einfachheit, welche aus und in sich selbst Bestimmungen setzt, die den Charakter der Sichselbstgleichheit und Allgemeinheit haben.

 

A. Verstand

§ 164

Der Verstand ist das denkende Bestimmen überhaupt und das Festhalten in gedachten Bestimmungen.
Als objektiver Verstand enthält er die Kategorien, die Denkbestimmungen des Seins, welche die innere Einheit des Mannigfaltigen der Anschauungen und Vorstellungen ausmachen. Er unterscheidet das Wesentliche vom Unwesentlichen und erkennt die Notwendigkeit und Gesetze der Dinge.

 

B. Urteilen

§ 165

Das Urteilen ist das Beziehen eines Einzelnen auf den Begriff. Es bestimmt überhaupt das Einzelne auf allgemeine Weise oder subsumiert es unter das Allgemeine. Es hat folgende Stufen:

§ 166

a) ist das Allgemeine, als welches das Einzelne bestimmt wird, selbst nur irgendeine Qualität desselben, deren es mehrere hat.

§ 167

b) Das Reflektieren ist das Hinausgehen über eine einzelne Bestimmung, ihr Vergleichen mit anderen und das Zusammenfassen derselben in eine bestimmte.
- Das Allgemeine macht die innere Natur und das Wesen des Gegenstandes aus. Diese Allgemeinheit ist nicht nur eine Gemeinschaftlichkeit, sondern die eigene Allgemeinheit eines Gegenstandes an ihm selbst, im Gegensatz gegen die Bestimmungen seiner eigenen Besonderheit oder Einzelheit.

§ 168

c) Das eigentliche Urteilen über einen Gegenstand ist das Vergleichen seiner Natur oder wahren Allgemeinheit mit seiner Einzelheit oder mit der Beschaffenheit seines Daseins, das Vergleichen dessen, was er ist, mit dem, was er sein soll.

(In diesen Urteilen liegt die Dialektik, daß das Schlechte, seinem Begriff nicht Entsprechende zugleich auch ihm angemessen ist. Ein schlechtes Haus hat ein Dasein, das seinem Begriff nicht angemessen ist. Wäre es ihm aber nur nicht angemessen, so wäre es gar kein Haus. Der Begriff muß in dem Dasein noch erkennbar sein. So wenn von einer Handlung geurteilt wird, daß sie schlecht sei, so hat ihre Unvernunft noch eine Seite der Übereinstimmung mit der Vernunft usf.)

§ 169

Es kann hier auch der Scharfsinn erwähnt werden, der aber mehr auf eine Beschaffenheit des Urteilens geht, als daß er eine wirkliche Stufe desselben wäre. Er besteht vornehmlich darin, Unterschiede, die nicht auf der Oberfläche liegen, aufzufassen und durch die Reflexion feinere oder tiefere Beziehungen zu bemerken.
- Der Witz verknüpft ihrem äußeren Anschein nach einander fremdartige Vorstellungen nach einer Seite, in der sie eine unerwartete Gleichheit darbieten.
- Das Geistreiche ist ein Analogon des Vernünftigen und drückt vornehmlich eine Bestimmung oder Verhältnis aus, wie es seiner unmittelbaren Vorstellung oder in sich selbst entgegengesetzt ist.

(Beim Aufgang der Sonne verwandelte sich der Himmel von Schwarz in Rot wie ein Krebs.
- Le miserable, qu'il est heureux! Il a faim.
- Exul mentisque domusque
.
- Unter diesem Steine liegt mein Weib, und hier ruht sie und auch ich.
- Auf ihren Ruhebetten die fetten Richter träumen, um ihren Husten und ihr Gewissen zugleich in Schlaf zu wiegen usw.)

 

C. Vernünftiges Denken

§ 170

a) Die Vernunft ist negative oder dialektische, indem sie das Übergehen einer Verstandesbestimmung des Seins in ihre entgegengesetzte aufzeigt. Gewöhnlich erscheint das Dialektische so, daß von einem Subjekt zwei entgegengesetzte Prädikate behauptet werden. Das reinere Dialektische besteht darin, daß von einem Prädikat eine Verstandesbestimmung aufgezeigt wird,
wie sie an ihr selbst ebensosehr das Entgegengesetzte ihrer selbst ist, sie sich also in sich aufhebt.

§ 171

b) Die räsonierende Vernunft sucht die Gründe der Dinge auf, d. h. deren Gesetztsein durch und in einem Anderen, welches das insichbleibende Wesen derselben, zugleich aber nur ein relativ Unbedingtes ist, indem das Begründete oder die Folge einen anderen Inhalt hat als der Grund.

§ 172

c) Die schließende Vernunft enthält die Vermittlung eines Inhalts, der sich nach den Bestimmungen des Begriffs als Einzelnes, Besonderes und Allgemeines verhält. Das Besondere ist gegen das Einzelne ein Allgemeines und gegen das Allgemeine ein Bestimmtes; es ist die Mitte, welche die Extreme der Einzelheit und Allgemeinheit in sich enthält und sie darum zusammenschließt
Die schließende Vernunft ist:
α) formale Vernunft, insofern der Schluß subjektiv ist.
Das, was darin als vermittelt oder als Folge erscheint, ist an sich das Unmittelbare. Es hat das Verhältnis eines Vermittelten nur für das Erkennen.
β) Die teleologische Vernunft betrachtet und setzt Zwecke, ein Verhältnis, worin das Vermittelte oder Hervorgebrachte denselben Inhalt hat als das Unmittelbare, der vorausgesetzte Begriff, und worin das Vermittelte, die Folge, ebensosehr der Grund ist.

γ) Die Vernunftidee ist der Begriff, insofern seine Äußerlichkeit oder seine Realität durch ihn vollkommen bestimmt ist und nur in ihrem Begriffe existiert oder das Existierende, das an ihm seinen eigenen Begriff hat, das Mittel seiner selbst, das Mittel also ebensosehr Zweck ist.

 

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